Viele Heizkessel vor dem Aus
„Wenn Ende Oktober 2004 die letzte Frist für etwa 865.000 veraltete Heizkessel abläuft, dann sind die größten Energieverschwender aus Deutschlands Heizkellern verbannt“, teilt ein Sprecher des Initiativkreises Erdgas & Umwelt mit. Das sind immerhin circa sechs Prozent aller messpflichtigen Heizungsanlagen.
Die Energieverschwendung kommt durch zu hohe Abgasverluste zustande. Ungenutzte Energie entweicht mit dem Abgas in die Atmosphäre. Das verursacht einen unnötigen Mehrverbrauch von Energie.
Mit der Bundes-Immissionsschutzverordnung (Bim-SchV) schiebt der Gesetzgeber Energieschleudern einen Riegel vor. Alte, ineffiziente Geräte müssen nachgebessert oder ausgetauscht werden, wenn ihre Abgasverluste einen festgelegten Grenzwert überschreiten. Er orientiert sich an der Leistung des Wärmeerzeugers. Hat dieser beispielsweise eine Leistung von 25 bis 50 Kilowattstunden, darf der Schornsteinfeger bei seinen jährlichen Messungen höchstens 10 Prozent Abgasverlust feststellen.
Lag zum Zeitpunkt der Einstufungsmessung im Jahre 1998 der Abgasverlust um drei Prozentpunkten über dem Grenzwert, dann muss der Heizkessel bereits zum 1. November 2001 die Anforderungen erfüllen. Bei zwei Prozentpunkte über dem Limit hat der Hauseigentümer noch bis November 2002 Zeit mit der Nachbesserung, bei einem Prozentpunkt bis November 2004.
Gas-Brennwertheizungen sind von der Verordnung nicht betroffen. Sie heizen bereits mit sehr geringen Abgasverlusten. Daher bieten sich diese Geräte für eine Heizungsmodernisierung an. Sie nutzen die in den Abgasen enthaltene Wärme für die Heizung. Dadurch verbrauchen sie deutlich weniger Energie als Wärmeerzeuger ohne Brennwertnutzung.
Die Reduzierung der Abgasverluste kommt sowohl der Haushaltskasse als auch der Umwelt zugute. Senkt man beispielsweise die Abgasverluste aller Gas- und Ölheizkessel um einen Prozentpunkt, dann werden 470 Millionen Kubikmeter Erdgas und 412 Millionen Liter Heizöl pro Jahr eingespart. Das reicht, um die Haushalte einer Stadt mit 400.000 Einwohnern ein Jahr lang mit Wärme und Warmwasser zu versorgen.
Modernisierung wird gefördert
Die Gasfernversorgung Karlsruhe-Süd GmbH (KASÜ) bietet seit September 2001 bis einschließlich August 2002 ein neues Förderprogramm für die Modernisierung von Heizungsanlagen mit Erdgas an.
Die Höhe der Zuschüsse ist wie folgt gestaffelt:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
(je eingebauter neuer Gaszentralheizung) 100
- Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizung
(je eingebauter neuer Etagenheizung) 100
- Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung
mit 3 – 5 Wohneinheiten 150 mit 6 – 11 Wohneinheiten 200
mit 12 – 23 Wohneinheiten 250
mit 24 und mehr Wohneinheiten 300
Maßgebend für die Auszahlung des Zuschusses ist die Inbetriebnahme der Gasanlage im genannten Förderzeitraum. Der Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage wird vom Installateur mit der Anmeldung der Gasanlage bei der (KASÜ) erbracht. Erdgasheizungen in Neubauten sowie die Modernisierung bestehender Erdgasheizungen sind von der Förderung ausgenommen.
Anträge für das Förderprogramm sind bei der KASÜ in Malsch erhältlich und müssen vom Hauseigentümer beantragt werden. Fragen dazu werden unter den Telefon-Nummern 0 72 46/13 76 (Herr Tiedau, Herr Laubenstein) oder bei den Stadtwerken Ettlingen unter den Nummern 0 72 43/ 101-6 25 (Frau Noller) und 1 01-6 46 (Frau Rumbolz) beantwortet. Infos gibt’s auch unter der Internet-Adresse der Stadtwerke Ettlingen {}