Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung
Bekanntmachung des Finanzministeriums Baden-Württemberg
über die Einstellung von Nachwuchskräften für die Laufbahn des gehobenen Dienstes
in der Steuerverwaltung
Zum 1. Oktober 2002 werden in der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg Nachwuchskräfte für die Laufbahn des gehobenen Dienstes (Finanzanwärterinnen/Finanz-anwärter) eingestellt. Zum Eintritt in den dreijährigen Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und am Einstellungstag das 32.Lebensjahr noch nicht vollendet hat.Schwerbehinderte, die das 40.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die über ein für die angestrebte Laufbahn erforderliches Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung verfügen, werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des §60 Landeslaufbahnverordnung gelten abweichende Altersgrenzen.Nähere Auskünfte erteilen die für den Wohnort der Bewerber/innen zuständigen Finanzämter und die Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Informationsmaterial kann bei den Finanzämtern oder bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (Frau Krug, ( 0761/204-1166) angefordert werden. Bewerbungen können ab sofort bei der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Bildungszentrum
79082 Freiburg
ingereicht werden. Ab MitteOktober2001 werden bereits Einstellungszusagen erteilt. Bewerbungsschluss ist am 31.März2002.