Amtsblatt-Malsch www.amtsblatt-malsch.de Ausgabe 39, 2001
28.September.2001
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28.September.2001 Rubrik: Rathaus > Friedhofsverwaltung
 

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Friedhof Malsch und Ortsteilfriedhöfe

Um Beachtung wird gebeten

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass sämtliche Gegenstände wie Gießkannen, Blumenvasen, Grabrechen etc. aus den gärtnerischen Anlagen hinter den Grabstellen umgehend zu entfernen sind, u.a. weil nun auch mit dem Schneiden der Hecken durch unsere Gärtnerabteilung begonnen wird.

Gerade beim Mähen dieser Hecken und Sträucher hat es sich herausgestellt, dass bei der Bearbeitung mit der Heckenschere eine erhöhte Unfallgefahr für die Gemeindearbeiter besteht. Weiterhin wurden die Arbeitsgeräte für die Bearbeitung dieser Flächen sehr beschädigt und die Reparaturkosten weisen eine erhebliche Höhe auf. Wir bitten alle Grabnutzungsberechtigten künftig keine Ablagerungen mehr vorzunehmen. Für beschädigte bzw. abhanden kommende Gegenstände kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Bei Nichtbeachtung ist der Nutzungspflichtige dieser Grabstellen für Schadenersatzansprüche haftbar zu machen.