Auch in diesem Jahr gewährt der Landkreis an Minderbemittelte je nach Einkommenshöhe eine Brennstoffbeihilfe.
Anträge hierzu können ab sofort beim Sozialamt Malsch, Zimmer 107 bzw. 106 oder auch bei den Ortsverwaltungen gestellt werden.
Einkommen, Ausgaben und Vermögen ist nachzuweisen (Rentenmitteilungen, Wohngeldbescheid, Mietnachweis).
Über die Anträge entscheidet das Landratsamt Karlsruhe.
Empfänger laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der Kriegsopferfürsorge bekommen diese auch in diesem Jahr wieder von Amts wegen bewilligt und ausbezahlt, sofern in der laufenden Hilfe die Heizkosten nicht enthalten sind.
Die Heizperiode gilt vom 01.10. 2001 bis 30.04. 2002. Soweit Anträge nach dem 31.12.2001 gestellt werden wird nur eine anteilige Heizungshilfe gewährt.