Amtsblatt-Malsch www.amtsblatt-malsch.de Ausgabe 39, 2001
28.September.2001
Vorhergehender Artikel

Hauptseite

Nächster Artikel

28.September.2001 Rubrik: Sulzbach > Sonstiges
 

AKTUELLES

RATHAUS

SULZBACH
  Rathaus
  Sonstiges

VÖLKERSBACH

WALDPRECHTSWEIER

BILDUNG

SCHULEN IM UMKREIS

NICHTAMTLICHES

AUSBILDUNGSPLÄTZE

FAHRPLANAUSKUNFT

UNTERNEHMERFORUM

KULTURKALENDER

LINKS

IG-MALSCH

REDAKTION

TOURISMUS

VEREINSFORUM

 

MEDIENDATEN


IMPRESSUM

KONTAKT
 

Dieses Amtsblatt wurde erstellt mit
Onlinezeitungen und Printmedien erstellen

Powered by
Internetdienste, Softwareentwicklung, Promotion

Abholung PA/RP   Gefunden   Wasserversorgung   Flohmarkt   Bürgerholzausgabe   Feuerwehr   Brennstoffbeihilfe   Landesfamilienpass   Seniorenausflug   Schornsteinfeger   Schadstoffsammlung   Bitte beachten
Brennstoffbeihilfe 2001/ 2002

Auch in diesem Jahr gewährt der Landkreis an Minderbemittelte je nach Einkommenshöhe eine Brennstoffbeihilfe.

Anträge hierzu können ab sofort beim Sozialamt Malsch, Zimmer 107 bzw. 106 oder auch bei den Ortsverwaltungen gestellt werden.

Einkommen, Ausgaben und Vermögen ist nachzuweisen (Rentenmitteilungen, Wohngeldbescheid, Mietnachweis).

Über die Anträge entscheidet das Landratsamt Karlsruhe.

Empfänger laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der Kriegsopferfürsorge bekommen diese auch in diesem Jahr wieder von Amts wegen bewilligt und ausbezahlt, sofern in der laufenden Hilfe die Heizkosten nicht enthalten sind.

Die Heizperiode gilt vom 01.10. 2001 bis 30.04. 2002. Soweit Anträge nach dem 31.12.2001 gestellt werden wird nur eine anteilige Heizungshilfe gewährt.