Amtsblatt-Malsch www.amtsblatt-malsch.de Ausgabe 39, 2001
28.September.2001
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28.September.2001 Rubrik: Rathaus > Haupt- u. Personalamt
 

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Haus- und Straßensammlung vom 11. bis 17. Oktober 2001 des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins V. m. K.

Hilfe zur Selbsthilfe für Blinde

-Blindensammlung 2001-

 

 

In der Zeit vom 11. – 17. Oktober 2001 findet eine Haus- und Straßensammlung des Badischen Blindenvereins statt, für welche die Frau Regierungspräsidentin die Schirmherrschaft übernommen hat.

 

Der Badische Blindenverein ist die für die hiesige Region zuständige Selbsthilfegemeinschaft. Er hat die Aufgabe, sich der erblindeten Mitmenschen anzunehmen, sie und ihre Angehörigen sachkundig zu beraten, seelisch aufzurichten und sich um ihre gesellschaftliche und berufliche Eingliederung zu bemühen. Darüber hinaus berät er Betroffene über die geltende Sozialgesetzgebung, beschafft Hilfsmittel und veranstaltet Bezirksgruppenversammlungen, in denen vor allem Neuerblindete im Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit Gleichgestellten neuen Mut für den Alltag schöpfen können. Der Badische Blindenverein steht im Kontakt mit Augenärzten, den zuständigen Behörden und Blindenbildungseinrichtungen.

 

Natürlich kosten die umfangreichen Betreuungsarbeiten und Hilfeleistungen auch Geld. Deshalb bittet der Verein, ihn auch dieses Jahr bei der Bewältigung seiner Aufgaben finanziell zu unterstützen. Da der Blindenverein nicht wie andere Organisationen die notwendigen Sammler aus eigenen Reihen entnehmen kann und das harte Schicksal der Blindheit die Mitwirkung von Blinden bei der Durchführung der Sammlung auch verbietet, ist er auf die Mithilfe der Schüler angewiesen. Gemäß § 8 Abs. 3 Sammelgesetz hat daher das Regierungspräsidium ausnahmsweise zugestimmt, dass Kinder und Jugendliche vom 12. – 18. Lebensjahr bis zum Eintritt der Dunkelheit sowohl bei der Straßensammlung als auch bei der Haussammlung mitwirken. Sofern sich Schwierigkeiten beim Finden von Sammlungskräften zeigen sollten, ist der Blindenverein damit einverstanden, dass an Kirchengemeinden oder sonstige Sammler 10% des jeweils gesammelten Betrages für deren Gemeinschaftskasse zurückvergütet bzw. vor Überweisung des Ergebnisses einbehalten werden können. Für die Dauer der Sammlung hat der Badische Blindenverein eine Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler des Sammelbezirks abgeschlossen.

 

Sammlerinnen und Sammler wollen sich umgehend im Rathaus Malsch Zimmer 215  oder in den Ortsverwaltungen melden.

Spenden können auch auf das Konto des Badischen Blindenvereins,

Augartenstr. 55, 68165 Mannheim, bei der Postbank Karlsruhe, Kto.-Nr. 51238-758 (BLZ 66010075) oder auf das Konto bei der Bad.-Württ. Bank in Mannheim,

Kto.-Nr. 5102113700 (BLZ 67020020) überwiesen werden.